Den Grundstein für die Kanzlei Bräuel & Hoene legt Rechtsanwalt Herbert Faigle zu Beginn der 30er Jahre, als er die Kanzlei in der Meinekestraße 3 gründet. Schon damals bildete das Wirtschaftsrecht einen gewissen Tätigkeitsschwerpunkt.
Nachdem Faigle in den 50er Jahren zum Richter ernannt wird, nimmt er sehr bald jedoch wieder die Tätigkeit des Rechtsanwaltes auf, hinzu kommt die Ernennung zum Notar.
1957 tritt Ulrich Bräuel als Sozius in die Kanzlei ein. Die Tätigkeit wird nun auf das öffentliche Recht ausgedehnt, einschließlich der Vertretung und Beratung öffentlicher Institutionen.
Ulrich Bräuel ist es schließlich auch, der nach dem Tod Herbert Faigles im Jahre 1962 die Kanzlei weiterführt.
1977 schließt sich Bräuel mit den Rechtsanwälten Cornelia Hoene und Eberhard Hoene zusammen. Die Tätigkeit umfasst nun das gesamte Zivilrecht (mit den Schwerpunkten Wirtschaftsrecht und Familienrecht) einschließlich des Notariats sowie das öffentliche Recht.
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